Kassenpflichtige Leistungen

Kostenpflichtige Leistungen werden ärztlich verordnet und in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Die Kostenbeteiligung durch Ihre Versicherung, Ihre Wohnsitzgemeinde und Sie selbst variiert je nach Pflegegrund (Krankheit, Unfall oder Invalidität).

Abklärung und Beratung

  • Beratung und Bedarfsabklärung
  • Festhalten des Pflegebedarfs der uns anvertrauten Klienten.
  • Anleitung und Beratung von Angehörigen, Bezugspersonen oder Nachbarn in der Pflege und Betreuung des Klienten.
  • Beratung in Krisen- und Notfallsituationen

KLV A

Behandlungspflege

  • Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Atemfrequenz, Temperatur)
  • Kapillare und Venöse Blutentnahmen
  • Medikamentenmanagement
  • Injektionen
  • Blasenkatheter- Pflege
  • Wundversorgung
KLV B

Grundpflege

  • Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Hautpflege
  • Bewegungsübungen, Mobilisation und Transfers
  • Verschiedene Prophylaxen wie z.B. Dekubitusprophylaxe
KLV C

Nicht- Kassenpflichtige Leistungen

Nicht-kassenpflichtige Leistungen decken Bedürfnisse ab, welche nicht oder nur teilweise von einer Zusatzversicherung gedeckt werden.

Häusliche Pflege

  • Rufbereitschaft
  • Sitzwache
  • Nachtwache
  • Begleitung
  • Anschaffung Hilfsmittel
Betreuung

Haushaltshilfe

  • Wohnungsreinigung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäschepflege
  • Müllentsorgung und Recycling
  • Umzug Unterstützung
HWL

Fahrdienst

  • Arzttermin
  • Spital Termin
  • Coiffeur Fahrt
  • Familie oder Bekannte Besuch
  • Einkaufen
Transport

Angehörigenpflege

Für die Pflege Ihrer Angehörigen erhalten Sie Lohn in nur 3 Schritten 

Aufnahme

Die Spitex Unicare AG übernimmt die gesamte Administration der Angehörigenbetreuung – von der Aufnahme der pflegebedürftigen Person bis zur Feststellung des Pflegebedarfs. 


Schritt 1

Pflegebedarf & Prüfung

Wir klären den Bedarf in Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt und der Krankenkasse ab. Angehörige in der Pflege werden von unseren erfahrenen Mitarbeitenden geschult und unterstützt, damit sie sich sicher und wohl fühlen.

Schritt 2

Lohn

Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie den Arbeitsvertrag. Die Pflege von Angehörigen wird mit 36 CHF pro Stunde vergütet, abzüglich der üblichen Sozialabgaben. Die Lohnzahlung erfolgt jeweils am 5. des Folgemonats nach Vervollständigung der Pflegedokumentation.
Schritt 3

Kosten für Nicht - Kassenpflichtige Leistungen

  

Hauswirtschaft, Haushaltstätigkeiten, Reinigung und Betreuung

CHF 49.00/Std.

(inkl. MwSt) zuzüglich Wegpauschale von
CHF 15.00 (inkl. MwSt)

Fahrdienst (z.B. Arzt, Spital, Einkauf, etc.)

CHF 0.90 pro KM

(mind. CHF 15.00)

Pikett-/Notfallbereitschaft

CHF 90.00 pro Monat

Notfalleinsatz (24h/7 Tage Verfügbarkeit)

Auf Anfrage

24h Rund-um-Betreuung

Auf Anfrage

Nachtwache/Sitzwache

CHF 490.- für einen

10-stündigen Einsatz

Annulationen 
Im Verhinderungsfall müssen disponierte Einsätze mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, andernfalls werden 50 CHF verrechnet.

Finanzielle Unterstützung

Einwohnende des Kantons Aargau: AHV- oder IV-Rentner können bei finanziellen Schwierigkeiten einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen bei:

**SVA Aargau**
Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau
Tel: 062 836 81 81
Mail: info@sva-ag.ch