Die Spitex Unicare AG erbringt ihre Leistungen im Rahmen der standardisierten Bedarfsabklärung, welcher jeweils eine ärztliche Verordnung zu Grunde liegt.
Die ärztlich verordneten Pflegeleistungen umfasse
Beratung und Bedarfsabklärung
Festhalten des Pflegebedarfs und des Umfeldes der uns anvertrauten Klienten.
Die notwendigen Pflege- und Behandlungsmassnahmen sind gemeinsam mit dem Hausarzt, ggf.
Spitalarzt, Klienten und Angehörigen zu planen.
Auffinden des Standorts der Klienten und Beratung bei der Pflege, Einnahme von Medikamenten oder der Verwendung medizinischer Geräte (Inhalatoren, O2-Geräte, BZ-Geräte etc.). Wir führen auch die notwendigen Kontrollen durch.
Grund- und Behandlungspflege
Die Spitex Unicare AG erbringt die Pflegeleistungen nach KLV 7 nach den gesetzlichen Vorgaben, darunter:
Basis der Leistungserbringung ist eine ärztliche Verordnung.
Die Bedarfsanalyse der zukünftigen Leistungen findet vor Ort bei den Klienten statt und wird durch anerkannte Abklärungsinstrumente unterstützt.
Die Inhalte sind massgeschneidert und folgen vordefinierten Qualitätsrichtlinien.
Der Einsatz der Mitarbeitenden richtet sich nach ihren Qualifikationen und Fähigkeiten.
Im Idealfall werden die Leistungen der Grund- und Kurpflege weitgehend über die Krankenversicherung der Klienten
finanziert. Für Pflege- und Pflegesituationen über die Spitex Unicare AG hinaus arbeiten wir mit spezialisierten Partnern zusammen. Alle Bedingungen der Zusammenarbeit werden im Voraus vereinbart.