Tarifblatt

Alle von einem Arzt verordneten Spitex-Leistungen gemäss Art. 7a KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) werden von der Krankenkasse übernommen und gelten als kassenpflichtige Leistungen.

Im Kanton Aargau wird für pflegerische Leistungen der Spitex eine Patientenbeteiligung von 20 % pro rata temporis pro Leistungsart gemäss Art. 7a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verrechnet (maximal Fr. 15.35 pro Tag; zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise).

Die Rechnungsstellung der Patientenbeteiligung erfolgt direkt über unsere Organisation. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Abrechnungen über IV, UV und MV.

Abklärung und Beratung (KLV 7, Abs. 2a)

Fr. 76.90 / Std.

Untersuchung und Behandlung (KLV Art. 7, Abs. 2b)

Fr. 63.00 / Std.

Grundpflege (KLV Art. 7, Abs. 2c)

Fr. 52.60 / Std.

Hauswirtschaftliche Leistungen 

Fr. 49.00 / Std.

Dienstleistungen im Auftrag der Klientel

Fr. 49.00 / Std.

Bedarfsabklärung und Beratung zu Hause

Fr. 49.00 / Std.

Bedarfsformular erstellen oder erneuern

Im Rahmen einer Zusatzversicherung, auf ärztliche Verordnung teilweise gedeckt.

Fr. 15.00 pauschal

  
  

Annulationen
Im Verhinderungsfall müssen disponierte Einsätze mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, andernfalls werden 50 CHF verrechnet.

Finanzielle Unterstützung

Einwohnende des Kantons Aargau: AHV- oder IV-Rentner können bei finanziellen Schwierigkeiten einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen bei:

SVA Aargau
Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau
Tel: 062 836 81 81
Mail: info@sva-ag.ch